Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Der
Verbrauchsausweis gibt die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit an. Diese werden aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden errechnet. Bei dieser Berechnung müssen länger andauernde Leerstände ebenso berücksichtigt werden wie die lokalen Witterungsverhältnisse. So soll gewährleistet werden, dass ein besonders milder Winter keinen besseren energetischen Zustand des Hauses widerspiegelt, oder ein besonders harter eine schlechtere Dämmung vermuten ließe. Die Angaben im Verbrauchsausweis beziehen sich immer auf das gesamte Haus, nicht auf einzelne Wohnungen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Der
Bedarfsausweis erfordert wesentlich umfangreichere Berechnungen: Anhand eines technischen Gutachtens, das die Gebäudedämmung, den Einsatz von Energiesparfenstern, die Heizungsanlage und die Gebäudeform berücksichtigt, wird hier der theoretische Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Die gewonnenen Werte kommen dadurch unabhängig vom tatsächlichen Heizverhalten der Mieter oder Bewohner zustande und ermöglichen einen objektiveren Vergleich zu anderen Immobilien. Ein Bedarfsausweis ist immer zulässig, der Verbrauchsausweis nur wenn die ausgewiesene Immobilie festgelegte Kriterien erfüllt.
Gemeinsamkeiten: Angabe der Energieeffizienzklasse und rechtliche Rahmenbedingungen
Beide Energieausweise geben den Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr an. Zusätzlich wird die ausgewiesene Immobilie in eine Energieeffizienzklasse eingeordnet, ähnlich wie es bei Elektrogeräten erfolgt. Die Energieausweise gelten jeweils für zehn Jahre. Wer bei einem Immobilienverkauf oder einer Neuvermietung keinen Energieausweis vorlegt, dem drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Unterschiede: Verwendungszweck
Ein Verbrauchsausweis kann generell für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten, sowie für sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten, ausgestellt werden. Wenn Sie nur eine grobe Übersicht über den Energiekennwert Ihrer Immobilie, benötigen und Ihre Immobilie unter die oben genannten Kriterien fällt, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend. Handelt es sich bei Ihrer Immobilie um ein Gebäude das vor 1977 erbaut wurde oder das über weniger als fünf Wohneinheiten verfügt, benötigen Sie einen Bedarfsausweis.
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Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Unsere Immobilien-Experten freuen sich darauf, mit Ihnen den optimalen Energieausweis zu erstellen und unterstützten Sie gerne auch beim weiteren Verkaufsprozess.
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